Gothaer Bauherrenhaftpflicht: Junges Paar auf einer Baustelle vor einem unfertigen Haus.

Bauversicherung

Versicherungsschutz bei Baumaßnahmen und Modernisierungen des Eigenheims

Bei Modernisierungen und Umbaumaßnahmen der eigenen Immobilie entstehen Risiken, die Ihnen als Eigentümer bekannt sein sollten – und gegen die Sie sich versichern können.

Wir erklären im großen Versicherungscheck, worauf Sie in Sachen Versicherungsschutz achten sollten, wenn Sie Ihr Traumhaus noch traumhafter gestalten.

Bei Umbaumaßnahmen den Versicherungsschutz im Blick haben

Kennen Sie das? Eine Immobilie wird eigentlich nie richtig fertig. Der Umbau des eigenen Hauses kostet meist nicht nur Geld, sondern auch Nerven – und bringt zusätzliche Unwägbarkeiten mit sich. Es können Fehler passieren und im schlimmsten Fall sogar Unfälle. Dagegen sollten Sie sich absichern, denn nur so können Sie Ihre ganze Energie in Ihr Projekt stecken.

Grundsätzlich ist zu bedenken: Durch eine Modernisierung können Lücken im Versicherungs­schutz entstehen. Wir zeigen, wo die größten Gefahren lauern – und welche Risiken Sie auf dem Schirm haben sollten, wenn Sie Ihr Eigen­heim aufhübschen.

Versicherungsschutz und Modernisierung – darauf sollten Sie achten

  • Wohngebäudeversicherung: Erhöht sich der Wert der Immobilie durch den Umbau? Und gibt es eine Gefahr­erhöhung während der Bau­maßnahmen – oder nach ihrem Abschluss?
  • Hausratversicherung: Wenn sich die Wohnfläche vergrößert, muss der Versicherungs­schutz angepasst werden. Das Gleiche gilt bei stark steigendem Wert der Einrichtung. Außerdem: Gibt es eine Gefahr­erhöhung – zum Beispiel durch ein Baugerüst?
  • Haftpflicht: Sie als Eigentümer*in tragen die Verantwortung für die Bau­maßnahme – und somit auch das Haftungs­risiko.

Privathaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – was ist nötig bei Umbaumaßnahmen?

Das Wichtigste in Sachen Haftpflicht vorweg: Sie als Immobilien­besitzer*in haften generell für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die von Ihrem Grundstück oder der Immobilie ausgehen. Kosten, die im Rahmen von Personen­schäden und zum Beispiel eine dauerhaft notwendige medizinische Behandlung entstehen, können schnell sieben­stellige Summen umfassen. Sich gegen dieses existenzielle Risiko abzusichern, hat also höchste Priorität in Sachen Versicherungs­schutz. Zum Glück ist der Schutz fürs selbstbewohnte Eigenheim bereits in der ‚normalen‘ Privathaftpflicht­versicherung enthalten – was auch für Umbau­maßnahmen gilt.

Wird die Immobilie allerdings nicht selbst bewohnt, greift die Privathaftpflicht­versicherung nicht. Wer sein Einfamilien­haus nicht selbst bewohnt und stattdessen vermietet oder wer ein Mehrfamilien­haus gebaut hat, benötigt eine zusätzliche Haus- und Grund­besitzer-Haftpflichtversicherung.

Oberste Pflicht bei der Renovierung des Eigenheims ist aus Haftungs­gründen immer die ausreichende Sicherung der Baustelle. Gut organisierte Handwerker­betriebe werden in ihren Gewerken in der Regel für genügend Sicherheit sorgen, um der sogenannten Verkehrssicherungs­pflicht nachzukommen. Allerdings kann auch hier Kontrolle durch den Grundstücks­eigentümer nicht schaden. Ohnehin ist es sinnvoll, sich auch bei größeren Modernisierungs­vorhaben fachlichen Rat und Unterstützung durch eine baubegleitende Qualitäts­kontrolle an die Seite zu holen.

Tipp: Bevor Sie mit den Arbeiten loslegen, sollten Sie bei Ihrer Versicherung unbedingt in Erfahrung bringen, wo das Versicherungs­limit liegt. Bei hohen Bausummen sorgt die Bauherren-Haftpflicht­versicherung für den nötigen Versicherungs­schutz.

Sonne scheint auf eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Hauses.

Photovoltaik absichern

Eine Besonderheit stellen Photovoltaik-Anlagen dar: Eine nachträglich montierte Anlage ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäude­versicherung mitversichert. Der Grund: Eine solche Anlage kann den Wert des Gebäudes beträchtlich erhöhen. Gegen einen Aufpreis kann aber auch eine Photovoltaik-Anlage grundsätzlich über die Wohngebäude­versicherung mitversichert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anlage auch gegen Haftpflicht­risiken oder sogar Ertragsausfälle abzusichern – beispielsweise, wenn Strom ins örtliche Versorger­netz eingespeist wird.

Wohngebäudeversicherung: Bei Modernisierung droht Unterversicherung – und Gefahrerhöhung

Wenn durch Renovierungen oder Modernisierungen das Risiko steigt oder sich der Immobilien-Wert erhöht, sollte die Wohngebäude­versicherung informiert und je nach Art des Umbaus angepasst werden. Ansonsten könnte es im Schadensfall böse Überraschungen geben.

Grundsätzlich gilt: Eine Wohngebäude­versicherung kommt für Schäden direkt am Gebäude auf, etwa als Folge von Brand, Sturm oder Rohrbruch. Größere Handwerksarbeiten können diese Gefahren vergrößern, diese sogenannten Gefahr­erhöhungen muss der Versicherungs­kunde melden.

Diese Änderungen stellen zum Beispiel typische, dem Versicherer mitzuteilende Gefahr­erhöhungen dar:

  • leerstehende (Teil-)Gebäude
  • Baumaßnahmen, durch die das Dach ganz oder teilweise entfernt wird
  • Baumaßnahmen, durch die das Gebäude überwiegend unbenutzbar wird
  • Gewerbebetriebe, die sich im Wohngebäude ansiedeln

Anders ausgedrückt: Als Gefahr­erhöhung werten die meisten Gebäude­versicherer alles, was den Eintritt eines Versicherungs­falles wahrscheinlicher oder das Schadenpotenzial größer macht. Das kann schon während der Arbeiten sein, weil entzündliche Lacke in der Garage gelagert werden. Das kann dauerhaft sein, weil ein Kaminofen eingebaut wird.

Eine Gefahr­erhöhung zu verschweigen, ist übrigens keine gute Option: Im Schadensfall könnte der Versicherungs­schutz ganz oder teilweise verweigert werden, sofern ein Zusammen­hang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestanden hat.

Unterversicherung durch Umbau und Renovierung

Wenn sich durch eine Baumaßnahme der Wert des Objektes erhöht hat, etwa wegen einer nach­träglich eingebauten Fußboden­heizung, wegen eines Winter­gartens oder einer Sauna, muss der Versicherungs­vertrag angepasst werden. Denn sonst droht im Schadensfall eine Unter­versicherung. Der Wert des Hauses ist dann größer als die Versicherungs­summe, im Ernstfall wird in der Folge nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Beispiel gefällig? Brennt ein mit 200.000 Euro versichertes Haus ab, so gibt es im Schadensfall maximal diesen Betrag von der Versicherung, auch wenn das Haus 300.000 Euro wert war. Und auch bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Hausbesitzer eine schmerzliche Einbuße erleiden. Denn waren nur zwei Drittel des Hauswertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens bezahlt, hier also statt 50.000 also nur 33.333 Euro. Zwar haben die meisten Kunden eine "gleitende Neuwert­versicherung" vereinbart, die dafür sorgt, dass sich die Versicherungs­summe automatisch parallel zum Preisindex erhöht. Damit ist aber nur gewährleistet, dass das Objekt im bisherigen Zustand richtig versichert ist. Eine Wert­erhöhung wird davon nicht erfasst.

Hausratversicherung: Erhöhte Gefahr aufgrund der Modernisierung? Und ändert sich der Wert Ihrer Einrichtung nach dem Umbau?

Die Hausratversicherung sollten Sie bei Modernisierungen und Umbauten ebenfalls im Blick haben. Auch hier wieder zunächst zur Gefahr­erhöhung während der Baumaßnahme. Ob neuer Anstrich oder Wärme­dämmung: Für viele Bau­arbeiten ist ein Gerüst am Haus notwendig. Doch das praktische Gestell erhöht auch die Gefahr eines Einbruchs – weil Diebe bequemer als sonst in die Wohnung gelangen. Die Bewohner müssen aufpassen, dass sie in diesem Fall nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. Durch das Gerüst ändert sich die Gefahren­lage der Wohnung. Das müssen Eigentümer oder Mieter der Hausrat­versicherung melden, sonst riskieren sie ihren Versicherungs­schutz. Auch wenn die Immobilie aufgrund der Umbaumaßnahmen längere Zeit – bei den meisten Versicherern ab einer Dauer von mehr als 60 Tagen – nicht bewohnt ist, sollte dies die Hausrat­versicherung ebenfalls wissen.

Vorsicht Unterversicherung: Wenn der Wert steigt, muss der Versicherungsschutz angepasst werden

Schaffen sie sich zum Beispiel für einen ausgebauten Dachboden oder den neuen Wintergarten neues Inventar an, sollten sie die Hausratversicherung entsprechend anpassen, um nicht unterversichert zu sein. Daher gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten: Den Versicherer über die Neuerungen informieren und sich beraten lassen. Eine Unterversicherung kann unangenehme Folgen haben, da Ihre Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Schadenssumme übernimmt und Sie für die restlichen Kosten allein aufkommen müssen. Empfohlen wird in der Regel eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Letztendlich sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen, und zwar in "gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand".

Was Sie sonst noch über Bauversicherungen wissen sollten: Sicherheitsvorschriften der VGV beachten

In den überwiegend einheitlich formulierten Bedingungen von Wohn­gebäude­versicherungen findet sich meist unter dem Punkt "Sicherheits­vorschriften" eine Klausel, wonach die Versicherungs­nehmer*innen alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheits­vorschriften zu beachten hat. Das kann zu einem Versicherungsloch führen, wenn z.B. ein Kaminofen eingebaut wurde, die Abnahme durch den Schorn­steinfeger oder die Schornstein­fegerin aber noch fehlte. Bei einem Feuer könnte der Versicherer die Leistung zumindest teilweise verweigern, weil gegen Sicherheits­vorschriften verstoßen wurde.

Auch hier lohnt sich die Kontakt­aufnahme zu Ihrer Versicherung. Die Experten und Expertinnen dort kennen sich in der Regel mit den meisten Umbau­maßnahmen aus – und weisen Sie gerne darauf hin, auf welche Ansprech­partner*in Sie zur Erfüllung aller Sicherheitsvorschriften bei Modernisierungen zugehen sollten.

Fazit

Umbaumaßnahmen und Modernisierungs­maßnahmen bringen verschiedene Risiken mit sich - es können Fehler und Unfälle passieren, Sach­schäden entstehen oder die Einbruch­gefahr erhöht sich. Daher ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Versicherungen zu befassen, um sorgenfrei die Umbau­arbeiten durchführen zu können.

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